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Häufige Fragen

Wie unterscheidet sich die Pohltherapie® von anderen körpertherapeutischen Methoden?

Lockern statt Kräftigen
Für eine natürlich aufrechte und entspannte Haltung ist keinerlei Anstrengung oder gar Krafttraining erforderlich. Alle Körperteile sind so angeordnet, dass die Muskeln nur eine feine Arbeit zum Ausbalancieren des Körpers in der Schwerkraft leisten müssen. Gut können wir dies bei kleinen Kindern sehen, die mühelos kerzengerade sitzen und stehen. Aufgrund von Fehlhaltungen ist dies für viele Erwachsene eher anstrengend. Denn geraten Muskeln in eine unwillkürliche Dauerspannung, können sie nicht mehr nachgeben. Hält uns z.B. der gerade Bauchmuskel ständig nach vorn gebeugt, dann können wir diese Spannung nicht auflösen, indem wir mit den Rückenmuskeln dagegen spannen – dies würde nur zu einer doppelten Anspannung führen. Das Ziel ist also, die verspannten Muskeln wieder zu lockern – und nicht ihre Gegenspieler zu kräftigen.

Schulung des Körperbewusstseins
Zusätzlich zur manuellen Behandlung ist eine aktive Mitarbeit des Patienten wesentlich. Zunächst werden die Ursachen der Beschwerden gemeinsam erforscht. Dann gehören körpertherapeutische Übungen und ein achtsames Beobachten der Alltagsgewohnheiten als wesentliche Elemente zur Pohltherapie. So wird der erzielte Behandlungserfolg auch nachhaltig gesichert und das neue Körpergefühl und die neu erlangte Beweglichkeit in den Alltag integriert.

Woher weiß ich, ob diese Methode das Richtige für mich ist?
Es gibt die verschiedensten Therapieformen, von denen keine einen Behandlungserfolg garantieren kann – dafür sind die Ursachen von Beschwerden zu vielfältig und individuell. Wenn Sie sich auf der sehr ausführlichen Website www.pohltherapie.de über die Sensomotorische Körpertherapie und über Ihre Beschwerden informiert haben, bekommen Sie bereits einen ersten Eindruck. Und nach einigen Behandlungsstunden haben Sie im Allgemeinen schon ein gutes Gefühl dafür, ob die Pohltherapie® das Richtige für Sie ist.

Wie viele Behandlungen sind erforderlich?
Das ist individuell sehr unterschiedlich, und hängt unter anderem von der Art Ihrer Beschwerden, der Schwere der Symptome und auch davon ab, wie lange die Beschwerden schon bestehen. Auch sind die Ziele und Erwartungen der Patienten sehr unterschiedlich. Einen großen Einfluss hat auch eine aktive Mitarbeit bei den Übungen zur Verbesserung des Körperbewusstseins.

Bei akuten, einzelnen Problemen kommt es durchaus vor, dass sich ein Behandlungserfolg recht schnell einstellt. Und eine erste Linderung der Beschwerden und Lockerung der Muskulatur sind meist bereits nach der ersten Behandlung spürbar. Bestehen chronische Beschwerden jedoch schon jahre- oder gar jahrzehntelang kann die Behandlung manchmal auch langwierig sein und vom Patienten viel Geduld erfordern. Bei der Erstanamnese kann dies oft schon grob abgeschätzt und bei einer regelmäßigen Bestandsaufnahme erneut besprochen werden.

Wie lange dauert eine Behandlungssitzung?
Die Behandlungsdauer beträgt im Allgemeinen 60 Minuten. Auf Wunsch können aber auch längere oder kürzere Behandlungszeiten vereinbart werden.

Wie häufig sollten die Behandlungen stattfinden?
Idealerweise wöchentlich, und nach Abklingen der stärksten Beschwerden ggf. auch 14-tägig. Auch dies kann individuell vereinbart werden.

Kann die Behandlung schmerzhaft sein?
Das Lösen von Muskel- und Bindegewebsverspannungen ist ganz ohne Schmerzen meist nicht möglich. Auf jeden Fall geschieht die Behandlung immer in genauer Abstimmung mit dem Patienten und wird der individuellen Verträglichkeit angepasst. Manchmal beschreiben die Patienten den Schmerz sogar als „Wohlschmerz“, weil sie merken, dass ihnen die Behandlung letztlich hilft.

Wie hoch sind die Kosten für eine Körpertherapiebehandlung?
Die Kosten für eine Behandlungsstunde betragen in meiner Praxis 120 €.

Erstattet die Krankenkasse die Behandlungskosten?
Wenn eine Behandlung beim Heilpraktiker bei Ihrem PKV-Tarif eingeschlossen ist, übernehmen private Krankenkassen, die Beihilfe sowie private Zusatzversicherungen für Heilpraktiker oft die Behandlungskosten. Die Abrechnungsgrundlage ist die GebüH für Heilpraktiker. Genaueres erfragen Sie am besten bei Ihrer Krankenkasse, bzw. Ihrer Zusatzversicherung. Gesetzliche Kassen zahlen die Behandlungskosten in der Regel nicht.

 

 

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